ZFA-Lehrkräfte in SH

ZFA-Lehrkräfte in SH

  • Start
  • Adressen
    • Berufsschulen
    • Ausbildungsberater
    • Zahnärztekammer
  • Ausbildung
    • Infos des BIBB zur neuen Ausbildungsverordnung
    • Veranstaltungsreihe zur neuen Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten
    • Ausbildungsverordnung / Ausbildungsrahmenplan
    • Ausbildungsleitfaden
    • Betrieblicher Ausbildungsplan
    • Regeln zum Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft), Auflagen 2014 u. 2018
    • Freistellung und Anrechnung Berufsschulunterricht
  • Prüfung
    • Zwischenprüfung
      • Anmeldeformular Zwischenprüfung
      • Termine Zwischenprüfung
      • Prüfungsordnung
    • Abschlussprüfung
      • Anmeldeformulare Abschlussprüfung
      • Termine Abschlussprüfung
      • Prüfungsordnung (alte Satzung)
      • Schwerpunkte schriftliche Prüfung
      • Richtlinien Praktische Prüfung
      • Empfehlung für die Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung
      • Ergänzende Empfehlung zur Durchführung der Abschlussprüfung
  • Unterrichtsmaterialien
    • Informationen/Formulare zur neuen PAR-Richtlinie (gültig ab 01.07.2021)
    • Privatzahnärztliche Berechnung der Parodontitistherapie
    • Heil- und Kostenplan
    • Qualitätsmanagement
    • Aufbewahrungsfristen
    • Mitarbeiterunterweisungen
    • Informationen der KZV SH
    • Leitfaden „Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ“
    • Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
    • Datenschutzleitfaden von BZÄK und KZBV
    • Handbuch der Mundhygiene
    • Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin
  • Fortbildung
    • Röntgen und Strahlenschutz
    • Hygiene
    • Zahnärztliche Abrechnung

Ergänzende Empfehlung zur Durchführung der Abschlussprüfung

durch den Berufsbildungsausschuss der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 05.11.2014:

  1. Der Prüfungsausschuss hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Prüfling die Noten der schriftlichen Abschlussprüfung mit den erzielten Punktwerten mindestens sieben Tage vor der praktischen Prüfung mitgeteilt werden.
  2. Eine notwendige mündliche Ergänzungsprüfung ist vor der praktischen Prüfung durchzuführen.
  3. Dem Prüfling ist durch den Prüfungsausschuss mit der Aushändigung der Bescheinigung über das Bestehen/Nichtbestehen der Abschlussprüfung das Ergebnis der praktischen Prüfung unter Nennung des Punktwertes mündlich mitzuteilen.

PDF zum Download
Ergänzende Empfehlung Abschlussprüfung vom 05.11.2014

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein · Impressum · Datenschutzerklärung