ZFA-Lehrkräfte in SH

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    • ZFA-Prüfungsordnung v. 20.12.2022
    • Empfehlung für die Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung vom 26.09.2023
    • Prüfungsordnung (alte Satzung von 2003)
    • Schwerpunkte schriftliche Prüfung (nach alter Prüfungsordnung von 2003)
    • Richtlinien praktische Prüfung (nach alter Prüfungsordnung von 2003)
    • Ergänzende Empfehlung zur Durchführung der Abschlussprüfung (nach alter Prüfungsordnung von 2003)
  • Unterrichtsmaterialien
    • Informationen/Formulare zur neuen PAR-Richtlinie (gültig ab 01.07.2021)
    • Privatzahnärztliche Berechnung der Parodontitistherapie
    • Heil- und Kostenplan
    • Qualitätsmanagement
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    • Mitarbeiterunterweisungen
    • Informationen der KZV SH
    • Leitfaden „Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ“
    • Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
    • Datenschutzleitfaden von BZÄK und KZBV
    • Handbuch der Mundhygiene
    • Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin
  • Fortbildung
    • Röntgen und Strahlenschutz
    • Hygiene
    • Zahnärztliche Abrechnung

Ergänzende Empfehlung zur Durchführung der Abschlussprüfung (nach alter Prüfungsordnung von 2003)

durch den Berufsbildungsausschuss der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 05.11.2014:

  1. Der Prüfungsausschuss hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Prüfling die Noten der schriftlichen Abschlussprüfung mit den erzielten Punktwerten mindestens sieben Tage vor der praktischen Prüfung mitgeteilt werden.
  2. Eine notwendige mündliche Ergänzungsprüfung ist vor der praktischen Prüfung durchzuführen.
  3. Dem Prüfling ist durch den Prüfungsausschuss mit der Aushändigung der Bescheinigung über das Bestehen/Nichtbestehen der Abschlussprüfung das Ergebnis der praktischen Prüfung unter Nennung des Punktwertes mündlich mitzuteilen.

PDF zum Download
Ergänzende Empfehlung Abschlussprüfung vom 05.11.2014

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