durch den Berufsbildungsausschuss der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 05.11.2014:
- Der Prüfungsausschuss hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Prüfling die Noten der schriftlichen Abschlussprüfung mit den erzielten Punktwerten mindestens sieben Tage vor der praktischen Prüfung mitgeteilt werden.
- Eine notwendige mündliche Ergänzungsprüfung ist vor der praktischen Prüfung durchzuführen.
- Dem Prüfling ist durch den Prüfungsausschuss mit der Aushändigung der Bescheinigung über das Bestehen/Nichtbestehen der Abschlussprüfung das Ergebnis der praktischen Prüfung unter Nennung des Punktwertes mündlich mitzuteilen.
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Ergänzende Empfehlung Abschlussprüfung vom 05.11.2014