ZFA-Lehrkräfte in SH

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  • Prüfungsordnung

Ergänzende Empfehlung zur Durchführung der Abschlussprüfung

durch den Berufsbildungsausschuss der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 05.11.2014:

  1. Der Prüfungsausschuss hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Prüfling die Noten der schriftlichen Abschlussprüfung mit den erzielten Punktwerten mindestens sieben Tage vor der praktischen Prüfung mitgeteilt werden.
  2. Eine notwendige mündliche Ergänzungsprüfung ist vor der praktischen Prüfung durchzuführen.
  3. Dem Prüfling ist durch den Prüfungsausschuss mit der Aushändigung der Bescheinigung über das Bestehen/Nichtbestehen der Abschlussprüfung das Ergebnis der praktischen Prüfung unter Nennung des Punktwertes mündlich mitzuteilen.

PDF zum Download
Ergänzende Empfehlung Abschlussprüfung vom 05.11.2014

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