Seit dem 1. August 2022 gilt eine neue Ausbildungsverordnung für den Lehrberuf zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten.
Für die Auszubildenden im zweiten und dritten Lehrjahr gilt noch die alte Verordnung aus dem Jahr 2001.
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Ausbildungsverordnung ZFA inkl. Ausbildungsrahmenplan ZFA vom 16. März 2022
Ausbildungsverordnung ZFA inkl. Ausbildungsrahmenplan ZFA vom 4. Juli 2001